Neue Zollregeln seit Juli 2026: Was sich für Importe geändert hat
2026 hat die EU die Einfuhr von Kleinsendungen grundlegend neu geregelt und eine große Zollreform beschlossen. Besonders betroffen sind Onlinehändler, die aus Drittländern an Privatkunden in der EU verkaufen.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Fernverkäufe an Privatkunden die 150-€-Zollfreigrenze nicht mehr. Stattdessen fallen 3 € Pauschalzoll je Tarifposition an. Seit dem 1. November 2026 kommen 2 € Bearbeitungsgebühr je Warenposition und eine Pflicht zur Produktkennung dazu.
Seit 1. Juli 2026: Pauschalzoll statt Freigrenze
Bisher waren Waren bis 150 € Sachwert zollfrei, nur die Einfuhrumsatzsteuer fiel an. Für Fernverkäufe an Privatkunden, die über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) oder per Post eingeführt werden, gilt jetzt ein Pauschalzoll von 3 € je Tarifposition in der Zollanmeldung. Waren mit derselben Zolltarifnummer zählen als eine Position.
Beispiel: Eine Sendung mit Socken, Kabelbindern und Hosen, also drei verschiedenen Tarifnummern, kostet 9 € Pauschalzoll, egal wie viele Stück jeweils enthalten sind. Die Regel gilt als Übergang bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen die regulären Zollsätze greifen.
Seit 1. November 2026: Bearbeitungsgebühr und Produktkennung
- 2 € Bearbeitungsgebühr je Warenposition für Fernverkaufssendungen bis 150 €, zusätzlich zum Pauschalzoll, unabhängig vom Warenwert
- Produktkennung in der Zollanmeldung, damit jede Ware entlang der Lieferkette nachverfolgbar ist
- Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152
Was gilt für B2B-Sendungen?
Der Pauschalzoll betrifft nur Fernverkäufe an Privatkunden. Sendungen zwischen Unternehmen werden weiter nach den allgemeinen Regeln verzollt: Zoll nach dem Zolltarif und Einfuhrumsatzsteuer, die seit Juli 2021 ohnehin ab dem ersten Euro anfällt.
Die EU-Zollreform
Mit der Verordnung (EU) 2026/2108 hat die EU außerdem eine Reform des Zollkodex beschlossen. Die wichtigsten Punkte:
- Onlineplattformen aus Drittländern gelten beim Verkauf in die EU als Einführer und haften für die Abgaben
- Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll 2027 ihre Arbeit aufnehmen
- Ein zentraler EU-Zolldatenraum (Customs Data Hub) ist freiwillig ab 2032 und verpflichtend ab 2037 geplant
- Der neue Rechtsrahmen soll den heutigen Unionszollkodex ab 2028 schrittweise ablösen
Was Händler jetzt tun sollten
- Waren sauber in den Zolltarif einreihen, denn jede Tarifposition kostet Pauschalzoll und Gebühr
- Produktkennungen in den Stammdaten pflegen und an den Anmelder übermitteln
- Prüfen, ob sich der Versand als Sammelsendung mit B2B-Verzollung und anschließender Verteilung in der EU lohnt
- Preise und Rücksendebedingungen an die neuen Kosten anpassen
Wir übernehmen die Verzollung Ihrer Importe und prüfen, welches Verfahren sich für Ihre Sendungen rechnet. Mehr dazu auf unserer Seite Zoll.
Quellen: Bundesfinanzministerium · GvW Graf von Westphalen · Ebner Stolz · IHK Cottbus
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