Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –.
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkehrsverträge, Angebote und sonstigen Leistungen der logselect GmbH (in Gründung), nachfolgend „logselect“, insbesondere in der Luftfracht (AIRselect) und Seefracht (SEAselect).
1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
1.3 Ergänzend zu den ADSp 2017 gelten die folgenden Bestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die ADSp 2017 vor, soweit nachstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie beruhen auf den Angaben des Auftraggebers zu Warenart, Packstücken, Maßen, Gewichten, Abhol- und Zielort sowie auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Tarifen, Zuschlägen und Wechselkursen.
2.2 Weichen die tatsächlichen Sendungsdaten von den Angaben ab oder ändern sich Frachtraten, Treibstoff- oder Sicherheitszuschläge, Wechselkurse oder behördliche Abgaben vor Durchführung des Auftrags, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
2.3 Ein Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistung zustande. Ergebnisse von Online-Rechnern auf dieser Website, etwa zum frachtpflichtigen Gewicht, sind unverbindliche Orientierungswerte.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Angaben und Dokumente zur Verfügung, insbesondere Handelsrechnung, Packliste, Ausfuhr- und Einfuhrunterlagen sowie gegebenenfalls Genehmigungen.
3.2 Gefahrgut ist vor Auftragserteilung schriftlich anzumelden, mit UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe. Der Auftraggeber ist für die korrekte Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Deklaration nach den jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere IATA DGR und IMDG-Code) verantwortlich.
3.3 Der Auftraggeber teilt uns mit, ob die Güter Ausfuhrbeschränkungen, Embargos oder Genehmigungspflichten unterliegen, etwa nach der EU-Dual-Use-Verordnung.
3.4 Bei Containerverkehren in der Seefracht ist der Auftraggeber, soweit er den Container packt, für die Ermittlung und rechtzeitige Übermittlung des verifizierten Bruttogewichts (VGM) verantwortlich.
3.5 Die Güter sind transportgerecht zu verpacken und zu kennzeichnen. Wertvolle, diebstahlgefährdete, temperaturempfindliche oder lebende Güter sind uns vor Auftragserteilung ausdrücklich zu benennen.
4. Versicherung
Eine Transport- oder Warenversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und unter Angabe des Versicherungswerts ab. Wegen der begrenzten Haftung nach den ADSp 2017 und den internationalen Übereinkommen empfehlen wir eine Warenversicherung insbesondere für hochwertige Güter.
5. Zwingende Vorschriften
Zwingende gesetzliche Bestimmungen und internationale Übereinkommen, insbesondere das Montrealer Übereinkommen für Luftbeförderungen und das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), bleiben unberührt und gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie anwendbar sind.
6. Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.2 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige behördliche Abgaben, die wir für den Auftraggeber verauslagen, sind sofort fällig.
7. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bezug der ADSp 2017
Den vollständigen Text der ADSp 2017 senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Er ist außerdem über die herausgebenden Verbände der Verladerschaft und der Speditions- und Logistikbranche erhältlich.